Um eine Vorsorgevollmacht zu verfassen, müssen Sie volljährig und geschäftsfähig sein.
Es gibt keine vorgeschriebene Form. Um Ihren Willen klar und nachweisbar zu dokumentieren, sollten Sie die Vollmacht schriftlich mit Angabe von Ort und Datum verfassen und unterschreiben. Nennen Sie die bevollmächtigte Person mit vollem Namen, Geburtsdatum und möglichst mit aktuellen Kontaktdaten.
Sie können genau festlegen, was der Bevollmächtigte entscheiden darf und was nicht. Die Vollmacht kann alle rechtlichen, finanziellen und persönlichen Angelegenheiten umfassen, wie beispielsweise die Entscheidung über Gesundheitsfragen, oder auch nur einzelne Bereiche.
Hier können Sie auch festlegen, ob die Vollmacht erst unter bestimmten Bedingungen gelten soll. Dazu sollten Sie sich jedoch eingehend beraten lassen. Wenn gewünscht, können Sie auch detaillierte Anweisungen geben, wie welche Aufgaben zu erledigen sind.
Nennen Sie die Bereiche, für die Vollmacht gelten soll, möglichst genau - beispielsweise die Vertretung in rechtlichen, finanziellen und persönlichen Angelegenheiten. Wenn Sie Beispiele nennen, wie etwa Mietangelegenheiten oder eine Haushaltsauflösung, achten Sie darauf, dass diese deutlich als Beispiele gekennzeichnet sind. Sonst besteht die Gefahr, dass die Vollmacht für nicht genannte Bereiche nicht akzeptiert wird.
Bringen Sie Ihren Willen so deutlich wie möglich zum Ausdruck. Vermeiden Sie Widersprüche und Korrekturen. Verwenden Sie keine juristischen Formulierungen, wenn Sie deren Bedeutung nicht exakt kennen. Nehmen Sie einen Hinweis auf, der klarstellt, dass der Bevollmächtigte auch als gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden soll - falls ein gesetzlicher Betreuer doch eingesetzt werden muss.
Einige Dinge müssen sie extra benennen, damit die bevollmächtigte Person auch darüber entscheiden darf. Das betrifft bestimmte schwerwiegende Maßnahmen oder Eingriffe wie freiheitsentziehende Maßnahmen (etwa das Anbringen eines Bettgitters oder auch die Gabe von starken Beruhigungsmitteln). Auch wenn die bevollmächtigte Person sich selbst Geld aus Ihrem Vermögen überweisen können soll, muss das konkret in der Vollmacht benannt sein.
Sie können Formulare für Vorsorgevollmachten verwenden, die Sie ausfüllen und unterschreiben. Ein solches Formular bietet zum Beispiel das Bundesjustizministerium an. Streichen Sie die Zeilen durch, in die Sie nichts eintragen, oder mit denen Sie nicht einverstanden sind. Nicht ausgefüllte Kästchen oder Zeilen bergen die Gefahr, dass die Vollmacht nachträglich inhaltlich verändert wird. Sie können sicherheitshalber jeden Absatz unterschreiben.
Es ist sinnvoll, die bevollmächtigte Person bereits mit einzubeziehen, wenn sie die Vollmacht verfassen.
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