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Claim tell.a.vision: Jung und Alt 2050
Teilnahmebedingungen

 

"tell.a.vision: Jung und Alt in 2050" ist ein Multimedia-Wettbewerb (nachstehend "Wettbewerb") von ARD.de, der im Rahmen der ARD-Themenwoche "Mehr Zeit zu leben – Chancen einer alternden Gesellschaft" stattfindet.

Alle eingesendeten Videos, Audios und Bilder (nachstehend: "Beiträge") nehmen an einem bundesweiten Wettbewerb teil und werden nach einer redaktionellen Prüfung auf der Website zur ARD-Themenwoche themenwoche.ARD.de veröffentlicht. Der Wettbewerb findet in fünf Kategorien statt:

  • Video (Preis: 750 Euro)
  • Audio (Preis: 750 Euro)
  • Foto (Preis: 750 Euro)
  • Publikumspreis (Preis: 750 Euro)
  • Sonderpreis "Schule" für die beste Gemeinschaftsarbeit einer Schul- oder Jugendgruppe (Preis: Zuschuss z.B. zu einer Klassenfahrt im Wert von 1.500 Euro)

Alle Preise werden durch eine ARD-Jury bestimmt. Eine Ausnahme ist der Publikumspreis: Er wird in direkter Abstimmung im Internet durch die Onlinenutzer bestimmt.

Die Teilnehmer können ihre Beiträge entweder direkt auf der Website zur ARD-Themenwoche themenwoche.ARD.de hochladen oder per Post bzw. per E-Mail an die Redaktion ARD.de schicken. Einsendeschluss ist der 28. April 2008.

Redaktion ARD.de
Stichwort "tell.a.vision2050"
Am Fort Gonsenheim 139 55122
Mainz E-Mail: tell.a.vision@daserste.de

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0. Allgemeines

ARD.de ist ein Gemeinschaftsangebot der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Sender, das federführend vom SWR betreut wird.

Die Teilnahmebedingungen werden zwischen dem Teilnehmer/der Teilnehmerin (nachstehend: Teilnehmer) und dem SWR vereinbart.

Teilnehmer, die ihren Beitrag direkt im Internet hochladen, bestätigen mit dem Aktivieren des "Teilnahmebuttons", dass sie die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen haben und sich mit diesen einverstanden erklären.

Teilnehmer, die ihren Beitrag per Post schicken, fügen ihrer Bewerbung eine unterschriebene Teilnahme-Erklärung bei. Wer seinen Beitrag per E-Mail schicken möchte, muss ebenfalls eine unterschriebene Teilnahme-Erklärung einreichen (beispielsweise einscannen oder per Post nachreichen).

In der Kategorie "Sonderpreis Schule" bedarf es einer geschäftsfähigen Kontaktperson, die den Beitrag vertritt und einreicht ("Stellvertreter"). Der Stellvertreter versichert durch das Hochladen des Beitrages bzw. durch seine Unterschrift, dass alle Teilnehmer und die jeweiligen Personensorgeberechtigten mit der Teilnahme, den Teilnahmebedingungen und der Stellvertretung einverstanden sind.

1. Teilnehmer

Mitmachen können alle, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Ist der Teilnehmer minderjährig, muss das Einverständnis der Personensorgeberechtigten zur Teilnahme und den -bedingungen vorliegen. Mit dem Hochladen des Beitrages und dem Aktivieren des "Teilnahmebuttons" wird dieses Einverständnis bestätigt. Auf Verlangen des SWR haben die Teilnehmer eine schriftliche Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten zu übermitteln.

Wird der Beitrag per Post eingereicht, fügt ein minderjähriger Teilnehmer eine von seinen Personensorgeberechtigten unterschriebene Teilnahmeerklärung seiner Bewerbung bei. Wer seinen Beitrag per E-Mail schicken möchte, muss ebenfalls eine unterschriebene Teilnahme-Erklärung einreichen (beispielsweise einscannen oder per Post nachreichen).

In der Kategorie "Sonderpreis Schule" werden die Teilnehmer durch einen Stellvertreter vertreten. Wird der Beitrag per Post eingereicht, unterschreibt der Stellvertreter die Teilnahmeerklärung und erklärt sich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Wird die Bewerbung per E-Mail eingereicht, muss die unterschriebene Teilnahmeerklärung beispielsweise eingescannt oder per Post nachgereicht werden.

2. Anmeldung und personenbezogene Daten

Vor dem Hochladen eines Beitrags muss der Teilnehmer zur Durchführung des Wettbewerbs wahrheitsgemäß persönliche Angaben machen. Der Teilnehmer ist mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ausschließlich zu Zwecken des Wettbewerbs einverstanden. Der SWR nennt in den Kategorien "Video", "Audio", "Foto" und "Publikumspreis" den Vor- und Nachnamen, das Alter und den Ort. In der Kategorie "Sonderpreis Schule" werden Gruppe/Klasse, Name und Ort der Schule/Einrichtung genannt. Im Zusammenhang mit einer Berichterstattung über die ARD-Themenwoche können die Daten ggf. auch an Dritte weitergegeben werden. Das Einverständnis zur Datenverarbeitung kann jederzeit gegenüber dem SWR widerrufen werden, was aber den Ausschluss vom Wettbewerb zur Folge hat.

3. Voraussetzungen für die Einsendung eines Beitrages

Damit der Beitrag auf der Webseite veröffentlicht werden kann, sind nachstehende Voraussetzungen zu beachten:

  • Jeder Teilnehmer kann nur einen Beitrag einreichen.
  • Der Beitrag muss bis zum 28. April 2008 eingereicht (Datum des Poststempels), per E-Mail verschickt oder im Internet hochgeladen werden.
  • Der Beitrag muss frei von Rechten Dritter sein und darf keine unzulässigen Inhalte enthalten (siehe Ziffer 5 und 6).

Anforderungen in der Kategorie "Video":

  • Die Beiträge müssen in einem der Video-Formate MOV, AVI, WMV, MPG, MP4 eingereicht werden.
  • Der Beitrag darf nicht länger als drei Minuten sein.
  • Die Größe darf 50 MB (MegaByte) nicht überschreiten.

Anforderungen in der Kategorie "Audio":

  • Die Beiträge müssen in einem der Audio-Formate MP3, WAV, AIF, WMA eingereicht werden.
  • Der Beitrag darf nicht länger als drei Minuten sein.
  • Die Größe darf 20 MB (MegaByte) nicht überschreiten.

Anforderungen in der Kategorie "Foto":

  • Das Bild darf nicht größer als 3 MB (MegaByte) sein.
  • Die maximale Kantenlänge des Bildes ist 3200 Pixel.
  • Das Format des Bildes ist JPEG.

4. Rechteinräumung

Mit der Einsendung des Beitrages räumt der Teilnehmer dem SWR ausdrücklich die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten und übertragbaren Nutzungsrechte einschließlich des Rechts zur Bearbeitung an dem übermittelten Beitrag unentgeltlich für folgende Zwecke ein:

  • Präsentation in Programmen des SWR und in anderen Programmen der ARD-Familie einschließlich der programmbegleitenden Internetangebote, auch downloadfähig;
  • Berichterstattung über und Öffentlichkeitsarbeit für die ARD-Themenwoche "Mehr Zeit zu leben – Chancen einer alternden Gesellschaft", unabhängig davon in welchen Medien (also auch Print oder auf DVD).

5. Pflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer versichert, dass er über alle Rechte am eingereichten Beitrag verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Inhalte hat und dass der Beitrag frei von Rechten Dritter ist.

Der Teilnehmer muss daher alle urheberrechtlichen Befugnisse am Beitrag besitzen, die insbesondere für eine Verwendung des Beitrages in Sendungen des Rundfunks, für Veröffentlichungen im Internet und für die Herstellung und Verbreitung von Druckerzeugnissen erforderlich sind.

Der Teilnehmer muss selbst Urheber des eingesandten Beitrags sein. Der Beitrag darf nur Inhalte enthalten, die der Teilnehmer selbst hergestellt hat (beispielsweise eigene Texte und eigene Musik). Der Teilnehmer darf grundsätzlich keine Inhalte aus Zeitschriften, Büchern, Bild- und Tonträgern wie CDs oder DVDs im Beitrag verwenden.

Alle Urheber des Beitrages sind namentlich zu nennen. Der Einsender versichert, dass die Miturheber mit der Teilnahme und Einsendung einverstanden sind.

Der Teilnehmer versichert außerdem, dass durch eine Veröffentlichung des Beitrages keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden, insbesondere dass erkennbar abgebildete Personen damit einverstanden sind, dass der Beitrag veröffentlicht wird. Der Teilnehmer wird Vorstehendes auf Wunsch dem SWR schriftlich versichern.

Sollten Dritte in Zusammenhang mit der Verwendung des Beitrages durch den SWR oder von ihm beauftragte Personen dennoch Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer den SWR und die von ihm beauftragten Personen von allen Ansprüchen frei.

6. Unzulässige Inhalte

Kommerzielle Inhalte (z.B. das Angebot von Waren und Dienstleistungen) sind nicht erlaubt.

Der Beitrag darf keine Inhalte enthalten, die gegen gesetzliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen. So darf der Beitrag insbesondere nicht bedrohend, beleidigend, missbräuchlich, rassistisch, gewaltverherrlichend, verleumderisch, belästigend, anstößig, pornographisch oder sonst wie jugendgefährdend sein.

Der Teilnehmer darf keine Beiträge einsenden, die Schadsoftware (Viren, Würmer, Trojaner, etc.) oder Programme enthalten, die die Funktionsfähigkeit der Webseite oder der Webseiten anderer Nutzer gefährden.

7. Meldung unzulässiger Inhalte

Um der Verbreitung unzulässiger Inhalte zu begegnen, kann jeder Nutzer über die E-Mail-Adresse kontakt@ard.de unzulässige Inhalte melden.

8. Freischalten der Videos, Ausschluss und Rücktritt vom Wettbewerb

Der SWR sichtet alle eingereichten Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge nicht zu veröffentlichen oder zu disqualifizieren – insbesondere Beiträge, die unzulässige Inhalte enthalten oder die das vorgegebene Thema verfehlen.

Der Teilnehmer wird vom Wettbewerb ausgeschlossen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Teilnahmebedingungen nicht eingehalten werden.

Jeder Teilnehmer kann vom Wettbewerb zurücktreten. Hierzu sendet er eine E-Mail an kontakt@ard.de unter Angabe seines Namens, seiner Adresse, seiner E-Mail-Adresse und einer Beschreibung des eingereichten Beitrages.

9. Abstimmung für den Publikumspreis

Der Publikumspreis wird aus allen eingereichten Audio-, Video- und Foto-Beiträgen durch eine Abstimmung im Internet durch die Online-Nutzer bestimmt. Jeder Online-Nutzer darf nur einmal abstimmen. Besteht der Verdacht, dass das Abstimmungs-Ergebnis durch mehrfaches Abstimmen für einen bestimmten Beitrag oder durch ein eigens dafür hergestelltes Internet-Programm manipuliert wurde, behält sich der SWR das Recht vor, den Beitrag zu disqualifizieren.

10. Rechtswegausschluss

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gewinn kann nicht übertragen oder durch einen anderen Gewinn ersetzt werden.

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