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Claim Zeig, was du machst!
Teilnahmebedingungen

 

"tell.a.vision: Zeig, was du machst!" ist ein Wettbewerb für Kinder und Jugendliche von ARD.de, der im Rahmen der ARD-Themenwoche "Ist doch Ehrensache – Wie Menschen sich für die Gesellschaft engagieren" stattfindet.

Alle eingesendeten Projekte nehmen an einem bundesweiten Wettbewerb teil und werden nach einer redaktionellen Prüfung auf der Website zur ARD-Themenwoche themenwoche.ARD.de veröffentlicht. Zu gewinnen gibt’s für die jeweilige Einrichtung, für die sich die Teilnehmer engagieren, Sachpreise im Wert von:

  • 1. Preis 1.000 Euro
  • 2. Preis 750 Euro
  • 3. Preis 500 Euro
  • Publikumspreis (Preis: 250 Euro)
  • Sonderpreis "Schule" für Projekte von Schulklassen (Preis: 1.000 Euro)

Folgende Fragen müssen bei der Einreichung beantwortet werden:

1) Kurzbeschreibung des Projektes: Worum geht es?
2) Warum hast du dir das Projekt ausgesucht und was ist das Besondere daran?
3) Was ist das Ziel und was wünschst du dir für die Zukunft des Projektes?

Mitmachen können Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren, die sich regelmäßig ehrenamtlich engagieren. Ihr Engagement kommt einem Verein, einer gemeinnützigen Organisation oder einer öffentlichen Einrichtung zugute. Es können Jugend-Gruppen und Einzelpersonen teilnehmen. Für Schulklassen oder –AGs wird zusätzlich der Sonderpreis Schule verliehen.

Alle Preise werden durch eine ARD-Jury bestimmt. Eine Ausnahme ist der Publikumspreis: Er wird in direkter Abstimmung im Internet durch die Onlinenutzer bestimmt.

Die Beiträge werden direkt auf der Website zur ARD-Themenwoche themenwoche.ARD.de hochgeladen. Der Wettbewerb beginnt am 23. März 2009. Einsendeschluss ist der 16. Mai 2009.

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0. Allgemeines

ARD.de ist ein Gemeinschaftsangebot der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Sender, das federführend vom SWR betreut wird.

Die Teilnahmebedingungen werden zwischen dem Teilnehmer/der Teilnehmerin (nachstehend: Teilnehmer) und dem SWR vereinbart.

Die Teilnehmer laden ihren Beitrag im Internet hoch und bestätigen mit dem Aktivieren des "Teilnahmebuttons", dass sie die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen haben und sich mit diesen einverstanden erklären.

In der Kategorie „Sonderpreis Schule“ bedarf es einer geschäftsfähigen Kontaktperson, die den Beitrag vertritt und einreicht („Stellvertreter“). Der Stellvertreter versichert durch das Hochladen des Beitrages, dass alle Teilnehmer und die jeweiligen Personensorgeberechtigten mit der Teilnahme, den Teilnahmebedingungen und der Stellvertretung einverstanden sind.

1. Teilnehmer

Mitmachen können Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Ist der Teilnehmer minderjährig, muss das Einverständnis der Personensorgeberechtigten zur Teilnahme und den -bedingungen vorliegen. Mit dem Hochladen des Beitrages und dem Aktivieren des "Teilnahmebuttons" wird dieses Einverständnis bestätigt. Auf Verlangen des SWR haben die Teilnehmer eine schriftliche Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten zu übermitteln.

In der Kategorie „Sonderpreis Schule“ werden die Teilnehmer durch einen Stellvertreter vertreten.

2. Anmeldung und personenbezogene Daten

Vor dem Hochladen eines Beitrags muss der Teilnehmer zur Durchführung des Wettbewerbs wahrheitsgemäß persönliche Angaben machen. Der Teilnehmer ist mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ausschließlich zu Zwecken des Wettbewerbs einverstanden. Der SWR nennt den Vor- und Nachnamen, Alter und Ort des Teilnehmers bzw. Name der Gruppe sowie Name und Ort der Einrichtung. In der Kategorie „Sonderpreis Schule“ werden Klasse, Name und Ort der Schule genannt. Im Zusammenhang mit einer Berichterstattung über die ARD-Themenwoche können die Daten ggf. auch an Dritte weitergegeben werden. Das Einverständnis zur Datenverarbeitung kann jederzeit gegenüber dem SWR widerrufen werden, was aber den Ausschluss vom Wettbewerb zur Folge hat.

3. Voraussetzungen für die Einsendung eines Beitrages

Damit der Beitrag auf der Webseite veröffentlicht werden kann, sind nachstehende Voraussetzungen zu beachten:

  • Jeder Teilnehmer kann nur ein Projekt einreichen.
  • Pro Projekt dürfen maximal fünf Bilder hochgeladen werden.
  • Der Beitrag muss bis zum 16. Mai 2009 im Internet hochgeladen sein. Der Beitrag muss frei von Rechten Dritter sein und darf keine unzulässigen Inhalte enthalten (siehe Ziffer 5 und 6).
  • Die Bilder dürfen nicht größer als 3 MB (MegaByte) sein.
  • Die maximale Kantenlänge des Bildes ist 3200 Pixel.
  • Das Format des Bildes ist JPEG.

4. Rechteinräumung

Mit der Einsendung des Beitrages räumt der Teilnehmer dem SWR ausdrücklich die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten und übertragbaren Nutzungsrechte einschließlich des Rechts zur Bearbeitung an dem übermittelten Beitrag unentgeltlich für folgende Zwecke ein:

  • Präsentation in Programmen des SWR und in anderen Programmen der ARD-Familie einschließlich der programmbegleitenden Internetangebote, auch downloadfähig;
  • Berichterstattung über und Öffentlichkeitsarbeit für die ARD-Themenwoche "Ist doch Ehrensache – Wie Menschen sich für die Gesellschaft engagieren", unabhängig davon in welchen Medien (also auch Print oder auf DVD).

5. Pflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer versichert, dass er über alle Rechte am eingereichten Beitrag verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Inhalte hat und dass der Beitrag frei von Rechten Dritter ist.

Der Teilnehmer muss daher alle urheberrechtlichen Befugnisse am Beitrag besitzen, die insbesondere für eine Verwendung des Beitrages in Sendungen des Rundfunks, für Veröffentlichungen im Internet und für die Herstellung und Verbreitung von Druckerzeugnissen erforderlich sind.

Der Teilnehmer muss selbst Urheber des eingesandten Beitrags sein. Der Beitrag darf nur Inhalte enthalten, die der Teilnehmer selbst hergestellt hat. Der Teilnehmer darf grundsätzlich keine Inhalte aus Zeitschriften, Büchern, Bild- und Tonträgern wie CDs oder DVDs im Beitrag verwenden.

Alle Urheber des Beitrages sind namentlich zu nennen. Der Einsender versichert, dass die Miturheber mit der Teilnahme und Einsendung einverstanden sind.

Der Teilnehmer versichert außerdem, dass durch eine Veröffentlichung des Beitrages keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden, insbesondere dass erkennbar abgebildete Personen damit einverstanden sind, dass der Beitrag veröffentlicht wird. Der Teilnehmer wird Vorstehendes auf Wunsch dem SWR schriftlich versichern.

Sollten Dritte in Zusammenhang mit der Verwendung des Beitrages durch den SWR oder von ihm beauftragte Personen dennoch Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer den SWR und die von ihm beauftragten Personen von allen Ansprüchen frei.

6. Unzulässige Inhalte

Kommerzielle Inhalte (z.B. das Angebot von Waren und Dienstleistungen) sind nicht erlaubt.

Der Beitrag darf keine Inhalte enthalten, die gegen gesetzliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen. So darf der Beitrag insbesondere nicht bedrohend, beleidigend, missbräuchlich, rassistisch, gewaltverherrlichend, verleumderisch, belästigend, anstößig, pornographisch oder sonst wie jugendgefährdend sein.

Der Teilnehmer darf keine Beiträge hochladen, die Schadsoftware (Viren, Würmer, Trojaner, etc.) oder Programme enthalten, die die Funktionsfähigkeit der Webseite oder der Webseiten anderer Nutzer gefährden.

7. Meldung unzulässiger Inhalte

Um der Verbreitung unzulässiger Inhalte zu begegnen, kann jeder Nutzer über die E-Mail-Adresse kontakt@ard.de unzulässige Inhalte melden.

8. Freischalten der Videos, Ausschluss und Rücktritt vom Wettbewerb

Der SWR sichtet alle eingereichten Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge nicht zu veröffentlichen oder zu disqualifizieren – insbesondere Beiträge, die unzulässige Inhalte enthalten oder die das vorgegebene Thema verfehlen.

Der Teilnehmer wird vom Wettbewerb ausgeschlossen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Teilnahmebedingungen nicht eingehalten werden.

Jeder Teilnehmer kann vom Wettbewerb zurücktreten. Hierzu sendet er eine E-Mail an kontakt@ard.de unter Angabe seines Namens, seiner Adresse, seiner E-Mail-Adresse und einer Beschreibung des eingereichten Beitrages.

9. Abstimmung für den Publikumspreis

Der Publikumspreis wird aus allen eingereichten Beiträgen durch eine Abstimmung im Internet durch die Online-Nutzer bestimmt. Jeder Online-Nutzer darf nur einmal abstimmen. Besteht der Verdacht, dass das Abstimmungs-Ergebnis durch mehrfaches Abstimmen für einen bestimmten Beitrag oder durch ein eigens dafür hergestelltes Internet-Programm manipuliert wurde, behält sich der SWR das Recht vor, den Beitrag zu disqualifizieren.

10. Rechtswegausschluss

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gewinn kann nicht übertragen oder durch einen anderen Gewinn ersetzt werden.

Stand: 26. Januar 2009

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