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Neuer MDR-Staatsvertrag tritt in Kraft
Nachdem die Landtage von Sachsen (am 25.3.20201), Thüringen und Sachsen-Anhalt (am 21.4.2021) der Novelle zugestimmt haben, tritt nach rund 30 Jahren ein umfassend novellierter MDR-Staatsvertrag in Kraft. Kernpunkte sind die Vergrößerung der Kontrollgremien: Die Mitgliederzahl im Rundfunkrat erhöht sich von 43 auf 50. Damit sinkt der Anteil der Politik- und staatsnahen Vertreter von 35 auf 28 Prozent. Migrantenverbände, Menschen mit Behinderung, Sorben sowie Lesben und Schwule erhalten ab Dezember – mit Beginn der nächsten sechsjährigen Amtsperiode – neu einen Sitz im Rundfunkrat. Der MDR-Verwaltungsrat wird personell von derzeit sieben auf zehn Mitglieder erweitert.
Nach dem neuen Staatsvertrag ist der MDR-Geschäftsbericht künftig komplett zu veröffentlichen. Ferner sind darin die Gehälter der Intendantin und der Direktoren aufzuführen.
Die Ministerpräsidenten der drei Bundesländer hatten die Staatsvertragsnovelle um den Jahreswechsel 2020/21 unterzeichnet. Danach erfolgte das parlamentarische Beratungsverfahren in den drei Landtagen.
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Quelle: Deutsches Rundfunkarchiv, Frankfurt/M. | Über "Chronik der ARD" | Chroniken der Landesrundfunkanstalten